Die DEKRA SIEGEL Prüfpunkte

Bei dieser Prüfung bleiben keine Fragen offen - mit Sicherheit.

Die Sachverständigen zeichnen ein Fahrzeug nur mit dem DEKRA SIEGEL aus, wenn die zu prüfenden Baugruppen bestimmte Mindeststandards erfüllen. Dadurch erhalten Sie einen objektiven Bericht über die Qualität und den Zustand des Fahrzeugs - Mängel und notwendige Reparaturen werden in der Prüfdokumentation ausgewiesen.

Selbst wenn ein Fahrzeug nicht den DEKRA SIEGEL Kriterien entspricht und somit keine Urkunde ausgestellt werden kann, ist der Prüfbericht für Käufer und Verkäufer eine Dokumentation des Fahrzeugzustands.

Die im folgenden aufgeführten Baugruppen am Fahrzeug müssen es mit den DEKRA SIEGEL Qualitätskriterien aufnehmen.

Motor

Das DEKRA SIEGEL wird nur zugeteilt, wenn:

der Motor keinen starken Ölverlust hat
der Ölstand des Motors ausreichend ist
das Getriebe oder der Achsantrieb keinen starken Ölverlust aufweist
keine Mängel am Kühlsystem vorhanden sind
ausreichend Kühlflüssigkeit vorhanden ist
der Frostschutz der Kühlflüssigkeit mindestens den Herstellervorgaben entspricht
die Abgasanlage keine starke Schäden aufweist oder keine Funktionsschäden vorhanden sind
die Abgasanlage sachgemäß instandgesetzt wurde
bei der Probefahrt keine atypischen Geräusche an den Aggregaten, am Motor, an den Achsen, am Getriebe oder am Automatikgetriebe auftreten sowie keine sonstigen Mängel festgestellt werden

Das DEKRA SIEGEL wird nur zugeteilt, wenn:

Kontrolleinrichtungen/Instrumente keine Mängel haben
elektrische Fensterheber keine Mängel aufweisen
das elektrische Schiebedach oder Verdeck keine Funktionsmängel hat
die Klimaanlage uneingeschränkt funktioniert bzw. nicht defekt ist
die elektrischen Sitze und die Sitzheizung störungsfrei funktionieren

Elektrik

Räder und Bremsanlage

Das DEKRA SIEGEL wird nur zugeteilt, wenn:

die Reifen nicht weniger 3 mm Profiltiefe aufweisen
die Felgen nicht stark oxidiert oder beschädigt sind
das Ersatzrad in Ordnung ist und dessen Profiltiefe mindestens 2 mm beträgt
bei Bremsbelägen/-scheiben die Verschleißgrenze noch nicht erreicht ist
der Wassergehalt der Bremsflüssigkeit maximal 3% beträgt

Das DEKRA SIEGEL wird nur zugeteilt, wenn:

kein stark negativ empfundener Geruch im Innenraum festgestellt wird
die Sitze keine starken Gebrauchsspuren oder Brandlöcher aufweisen
die Mechanik der Sitze in Ordnung ist
die Verkleidung, der Himmel oder der Teppich keine größeren Schäden haben bzw. nicht stark verschmutzt sind
die Bedieneinrichtungen keine Mängel haben
keine Mängel an Heizung und Lüftung festgestellt werden
Motor, Getriebe, Auspuffanlage

Innenraum

Karosserie

Das DEKRA SIEGEL wird nur zugeteilt, wenn:

die Funktion der Karosserieteile nicht eingeschränkt oder defekt ist
keine Restunfallspuren erkennbar sind
weder viele Dellen noch Beulen oder sonstige großflächige Beschädigungen vorhanden sind
keine starken Korrosionsschäden/Anstoßschäden bestehen
die Lackierung keine großen Steinschläge, Schäden oder große Kratzer bis auf das Blech aufweist
die Lackierung fachgerecht ausgeführt wurde (Farbtonunterschiede)
Anbauteile nicht stark beschädigt sind oder fehlen
die Scheiben nicht erneuert werden müssen

Das DEKRA SIEGEL wird nur zugeteilt, wenn:

die Hauptuntersuchung (HU) noch mindestens 21 Monate Gültigkeit hat
bei Autos mit geregeltem Kat oder Dieselfahrzeugen die Abgasuntersuchung (AU) noch mindestens 21 Monate Gültigkeit hat
bei Autos ohne Kat oder mit U-Kat die AU noch mindestens 9 Monate Gültigkeit hat
die regelmäßige Durchführung der vom Hersteller empfohlenen Kundendienste wird bei der DEKRA SIEGEL Prüfung erfasst
Bei Nichterfüllung dieser Mindeststandards können die Mängel beseitigt und das Fahrzeug innerhalb eines Monats nachgeprüft werden.

Nachweispflichtige Untersuchungen und Kundendienst